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Störstr. 2, 19086 Plate
03861 – 7094

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8.00-18.00 Uhr

Samstag
8.30-12.00 Uhr

Pharma­zeutische Dienst­leistungen

Was ist das?

Mit dem VOASG (Vor-Ort-Stärkungsgesetz) wurde der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.

Welche Leistungen sind das und wie können Sie davon profitieren?

Seit Juni 2022 dürfen Apotheken die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten.

Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

In unsere Apotheke bieten wir folgende pharmazeutische Dienstleistungen an:

Dienstleistung

Wer hat Anspruch?

Wer führt durch?

Dienstleistung

Beratung bei Polymedikation

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Dienstleistung

Betreuung bei Bluthochdruck

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Dienstleistung

Üben der Inhalationstechnik

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Beratung bei Polymediaktion

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Betreuung bei Bluthochdruck

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Üben der Inhalationstechnik

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Wird ein Rezept von Ihrem Arzt benötigt?

Nein – ein Rezept benötigen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Beratung. Wir nehmen uns dann die Zeit, um Sie umfassend zu beraten.

Termin vereinbaren

Wünschen Sie eine Beratung zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen dann sicherlich weiterhelfen.

Ihr Team der Störtal-Apotheke

Unter vorgegebenen Vorraussetzungen bieten wir Ihnen Blutdruckmessung sowie Schulung zu Ihrem Inhalator kostenfrei und Leitliniengerecht an.

Fragen Sie uns gerne bei Ihrem nächsten Besuch…